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Internationales Steuerrecht

 

Wer Herausforderungen liebt, ist immer in Schwierigkeiten.

 

Durch die größere Mobilität der Menschen sowie die Verringerung von Sprach- und Finanzbarrieren gewinnen grenzüberschreitende Steuersituationen zunehmend an Bedeutung. Wir beraten Unternehmen sowie Privatpersonen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung sowie Nutzung von Steuervorteilen bei  

 

  • Erwerb, Nutzung und Verkauf von ausländischen Ferienimmobilien
  • Aufbau, Führung und Erweiterung von ausländischen Betriebsstätten
  • Wohnsitzverlagerung aus familiären, gesundheitlichen oder steuerorientierten Gründen in das Ausland  

 

Besondere Expertise haben wir für die Länder Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich mit Monaco, Italien, Niederlande sowie USA ( Florida ) und Vereinigte Arabische Emirate ( Dubai ) sowie Thailand. Mit unseren Kooperationspartnern in den jeweiligen Zielländern gewährleisten wir eine übergreifende Beratung und Erledigung der Steuerdeklaration in Deutschland und Ihrem Zielland.