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Steuer-Strafrecht
Wir verteidigen Sie in Steuerstrafsachen Im Rahmen der Sachaufklärung durch das Finanzamt, durch das Kontrollmaterial oder bei Durchführung einer Betriebsprüfung geraten Sie plötzlich in den Verdacht, eine Steuerstraftat begangen zu haben. Jetzt ist Eile geboten. Wir beraten Sie in den Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung im Strafgerichtsprozeß.
...oder beraten bei einer Selbstanzeige Stellen Sie fest, dass Sie vielleicht Fehler bei früheren Steuererklärungen gemacht haben, empfehlen wir eine Selbstanzeige. Wir prüfen, ob überhaupt eine Steuerstraftat vorliegt und beraten Sie über das weitere Vorgehen und arbeiten die Selbstanzeige aus.
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